Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte

Ob Sie gesetzlich zur Benennung einer/s Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind oder nicht – das spielt

eigentlich gar keine Rolle.  Entscheidend ist, dass Ihr Unternehmen die DSGVO-Anforderungen erfüllen muss.

Und dabei würde ich Ihnen gerne helfen. Lesen Sie hier, wie ich das für meine Kunden tue. 

Grundverständnis

Datenschutz ist wichtig und es ist gut, dass wir in Europa mit der DSGVO ein hohes Datenschutzniveau haben. Gleichzeitig sind viele Unternehmen mit der Umsetzung der vielen gesetzlichen Vorgaben überfordert, wo soll man da nur anfangen? Ich sehe mich als Lotsin, ich möchte meinen Kunden einen Weg - ihren Weg - hin zu einer Datenschutz-konformen Organisation aufweisen. Meistens führen viele Wege nach Rom - wichtig ist, dass der eingeschlagene Weg zum Unternehmen passt! 

Arbeitsweise

Als Datenschutzbeauftragte ist mein Auftrag gesetzlich normiert, andererseits bin ich auch Dienstleisterin. Als solche möchte ich das liefern, was auch ich von einem guten Dienstleister erwarten würde: Qualität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit. Und das entspricht genau meiner Arbeitsweise: Ich bilde mich regelmäßig fort, ich bin flexibel und gut erreichbar, ich halte mich an Zusagen und ich sage Ihnen das, was ich über eine Sache denke. Das positive Feedback meiner Kunden bestärkt mich darin, dass der eingeschlagene Weg der Richtige ist. 

Kunden

Es ist wohl meiner langjährigen Tätigkeit in der Finanzwelt geschuldet, dass die Mehrheit meiner Kunden aus der Finanzbranche kommt oder dieser sehr nah ist.  Aber auch in vielen anderen Branchen habe ich als Beraterin bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben mitgewirkt. Letztlich geht es immer darum, die betrieblichen Prozesse zu verstehen und entsprechende Lösungen bereit zu halten. Dabei helfen mir mein betriebswirtschaftliches Studium und meine analytischen Fähigkeiten. 

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